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   OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02   

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https://dejure.org/2004,15851
OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2004 - 20 W 183/02 (https://dejure.org/2004,15851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 1 S 2 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 48 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan; Beschwer des Verwalters und Beschwer im Beschwerdeanfechtungsverfahren; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Geschäftswert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Genehmigung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan; Beschwer des Verwalters und Beschwer im Beschwerdeanfechtungsverfahren; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Geschäftswert)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 24.05.2002 - 16 Wx 84/02

    Wohnungsrecht: Umlage der Verwaltervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Auch dann, wenn der Verwalter nach dem Verwaltervertrag Anspruch auf eine bestimmte Vergütung pro Wohneinheit hat, gilt für die Verpflichtung der Wohnungseigentümer untereinander § 16 Abs. 2 WEG, d. h. Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel (OLG Köln NZM 2002, 615; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 115; Niedenführ/Schulze, aaO., § 26, Rdnr. 63).

    Die hier in §§ 11 und 12 der Teilungserklärung für Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Betriebskosten vorgesehene Regelung greift für die Verwalterkosten schon deshalb nicht ein, wie es sich dabei um keine dieser Kostenarten, sondern um die Kosten der sonstigen Verwaltung handelt (KG NZM 2002, 615).

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Zu Recht haben die Vorinstanzen darauf verwiesen, dass insoweit nichts anderes gilt als auch sonst für die Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. dem Aufzug, der nur in einem Haus einer Mehrhausanlage vorhanden ist und den die Miteigentümer mit Sondereigentum in den anderen Häusern nicht nutzen (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2576 = WuM 1985, 33, 34; BayObLG WuM 1992, 155).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Wenn im Einzelfall das Eigeninteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers - wie vorliegend - deutlich unter 25 % des Gesamtvolumens liegt, so kann eine weitere Herabsetzung geboten sein (BayObLG WuM 1992, 714; OLG Hamm NZM 2001, 549; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr 25 mit weiteren Nachweisen; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 48, Rdnr. 40; Staudinger/-Wenzel, aaO., § 48, Rdnr. 20).
  • BayObLG, 12.12.1991 - BReg. 2 Z 157/91

    Beteiligung an Kosten für einen Aufzug in einer Mehrhausanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Zu Recht haben die Vorinstanzen darauf verwiesen, dass insoweit nichts anderes gilt als auch sonst für die Kosten von Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. dem Aufzug, der nur in einem Haus einer Mehrhausanlage vorhanden ist und den die Miteigentümer mit Sondereigentum in den anderen Häusern nicht nutzen (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2576 = WuM 1985, 33, 34; BayObLG WuM 1992, 155).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    In der Betriebskostenabrechnung 1999/2000 sowie im Wirtschaftsplan 2001 wurden unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen auch auf die Eigentümer der Reihenhäuser umgelegt, mit denen sie in den bisherigen Abrechnungen nicht belastet worden waren.
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Zwar ist dafür nicht allein die durch § 43 WEG begründete Beteiligtenstellung ausreichend, sondern es muss eine unmittelbare Beeinträchtigung eines materiellen subjektiven Rechts durch den Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses gegeben sein (BGHZ 120, 396 = NJW 1993, 662; BayObLG WuM 1992, 642; Staudinger/Wenzel, BGB, 12. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 13 und 14).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Insoweit ist festzustellen, dass nach der herrschenden Meinung (vgl. z. B. BayObLG Rpfleger 1975, 90 und NJW-RR 1995, 783; Palandt/Bassenge, aaO., § 3, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze, aaO., § 3, Rdnr. 21; Weitnauer: WEG, 8. Aufl., § 5, Rdnr. 29; anderer Ansicht Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 5 Rdnr. 19; Gleichmann Rpfleger 1988, 10) bereits die einzelnen Stellplätze auf bzw. unter einer Hebebühne wegen des veränderlichen Sondereigentums-, bzw. Teileigentumsbereiches nicht sondereigentumsfähig sind.
  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Positionen "Hausmeister/Allgemein", "Putzmittel" und "Wartung Feuerlöscher" als Instandhaltungskosten (vgl. KG WuM 1993, 562) oder Betriebskosten zu definieren sind, jedenfalls handelt es sich um Gemeinschaftskosten im Sinn des § 16 Abs. 2 WEG.
  • OLG Frankfurt, 07.03.2003 - 20 W 431/00

    Kostenverteilungsregelung in der Teilungserklärung: Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 53; Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG, Rdnr. 44; Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 10, Rdnr. 8; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 10, Rdnr. 15; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 07.03.2003 -20 W 431/2000- und Beschluss vom 28.01.2004 -20 W 124, 180/2003-).
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 16 Wx 221/01

    Wohnungsrecht: Verteilung der Kosten, Lasten und Nutzungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2004 - 20 W 183/02
    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die die Kostenverteilung abweichend regelt, muss eindeutig und klar sein und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen, bei Zweifeln am Regelungsinhalt gilt die gesetzliche Regel des § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 1999, 48, 49; OLG Köln OLG-Report 2002, 91).
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 170/82

    Weitere Beschwede eines weiteren Verfahrensbeteiligten gegen eine ihn nicht

  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7385/96

    Vorgehen eines Miteigentümers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gegen eine

  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 137/00

    Anfechtung der Entlastung des Verwalters

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • KG, 16.12.1992 - 24 W 3700/92

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die diese Kostenverteilung abweichend regelt, muss eindeutig und klar sein und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen, bei Zweifeln am Regelungsinhalt gilt die gesetzliche Regel des § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 1999, 48, 49; OLG Köln OLG-Report 2002, 91; OLG Hamburg ZMR 2004, 614; Senatsbeschluss vom 27.04.2004 -20 W 183/02-).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 3 Wx 164/05

    Wohnungseigentumsrecht: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der

    Bei Zweifeln sei eine Öffnungsklausel nicht anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 7 ff).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Eine grundsätzliche Begrenzung auf das fünffache des wirtschaftlichen Eigeninteresses kommt nicht in Betracht (so ausdrücklich Palandt aaO; BayObLG ZWE 2001, 154; vgl. auch OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 7).
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